Schnelle Umsetzung staatlicher Hilfsprogramme wird zur Existenzfrage für Handwerksbetriebe

Bund und Land haben umfangreiche Förder- und Stützprogramme für die Wirtschaft in einem bisher nicht gekannten Umfang beschlossen. „Gut so“, lobt Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf, der rund 2.300 Handwerksunternehmen über die Innungen angeschlossen sind.

Kreishandwerkerschaft begrüßt Maßnahmen der Politik und wünscht mehr Flexibilität

Bund und Land haben umfangreiche Förder- und Stützprogramme für die Wirtschaft in einem bisher nicht gekannten Umfang beschlossen. „Gut so“, lobt Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf, der rund 2.300 Handwerksunternehmen über die Innungen angeschlossen sind. „Es geht jetzt um die rasche Umsetzung, damit die Hilfsgelder aus den Bürgschaftsbanken, von der KfW oder der NRW.BANK so schnell wie möglich bei den Betrieben an-kommen. Bei vielen Betrieben geht es um Tage, nicht um Wochen.“ Deshalb hat er sich auch direkt an die Sparkassen und Genossenschaftsbanken in der Region mit der Bitte gewandt, die kleinen und mitt-leren Handwerksunternehmen durch wirksame Maßnahmen zu unterstützen.

Die von der Politik eingeleiteten Maßnahmen sind unentbehrlich. Tischner lobt beispielsweise die gute und unbürokratische Arbeit der Arbeitsagenturen bei der Gewährung von Kurzarbeitergeld. Positiv bewertet werden von der Kreishandwerkerschaft auch die steuerlichen Liquiditätshilfen wie Stundung oder Herabsetzung von Vorauszahlungen, die das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen hat

„Viele Regelungen müssen in diesen Zeiten auf den Prüfstand gestellt und der besonderen Situation angepasst werden“, fordert der KH-Hauptgeschäftsführer mit seinen Kollegen aus den Handwerksorganisationen. So könnte im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Regelungen der sogenannten Kollegenhilfe gelockert werden, damit Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie Auftragseinbrüche zu verzeichnen haben, ihre Beschäftigten an solche Unternehmen befristet entleihen können, die noch einen Bedarf an zusätzlichen Personal haben.

Auch bei den Vorgaben zur Minimierung sozialer Kontakte wünscht sich Tischner dringend eine einheitliche Klärung, wie Handwerker betriebliche Abläufe in den Werkstätten und auf Baustellen oder beispielsweise bei der An- und Abfahrt von Beschäftigten zu und von den Einsatzorten organisieren können, ohne Gefahr zu laufen, mit hohen Bußgeldern belegt zu werden.

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Aufgrund behördlicher Anweisung bleiben Handwerksbetriebe geschlossen oder werden so eingeschränkt, dass sie ohne Hilfe in ihrer Existenz gefährdet sind.